Ob ein in Deutschland geborenes Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt gemäß dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, dass Kinder, die in Deutschland geboren werden, unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können.
Wenn mindestens ein Elternteil bei der Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erhält das Kind diese automatisch, unabhängig davon, wo die Geburt stattfindet.
Wenn beide Elternteile ausländische Staatsbürger sind, erhält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft in der Regel nur, wenn es in Deutschland geboren wird und mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Zudem muss das Kind bis zu einem bestimmten Alter (meist vor Vollendung des 23. Lebensjahres) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, sofern keine andere Regelung greift.
Seit dem 1. Januar 2000 ist die doppelte Staatsangehörigkeit in bestimmten Fällen möglich, was bedeutet, dass Kinder auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn sie in Deutschland geboren werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein in Deutschland geborenes Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist oder bestimmte Voraussetzungen bei ausländischen Eltern erfüllt sind. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch die entsprechenden Behörden oder einen Fachanwalt.