In Deutschland unterliegen Arbeitsstätten, einschließlich Büros und Arbeitsräumen, den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 3 ArbStättV müssen Arbeitsräume ausreichend belüftet, belichtet und beheizt sein. Dies bedeutet, dass natürliche Belüftung und Beleuchtung grundsätzlich erforderlich sind, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten.
Ein vollständig fensterloser Raum ist in der Regel nicht zulässig, da er gegen die Belichtungs- und Belüftungsanforderungen verstößt. In Ausnahmefällen können technische Maßnahmen wie künstliche Belüftung und Beleuchtung installiert werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese müssen jedoch den Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig gewartet werden.
Ein komplett fensterloser Arbeitsraum ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es werden geeignete technische Maßnahmen getroffen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine angemessene Beleuchtung und Belüftung zu sorgen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.