Kann ich eine Ersatzfreiheitsstrafe bezahlen?
				  
				  Ersatzfreiheitsstrafe bezahlen – Was ist möglich?
Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird in Deutschland verhängt, wenn eine Person eine Geldstrafe nicht bezahlt hat. Statt die Geldstrafe zu zahlen, muss die verurteilte Person dann für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis. Allerdings gibt es Möglichkeiten, diese Haft zu vermeiden, indem die Geldstrafe nachträglich gezahlt wird:
- Nachträgliche Zahlung: Die Ersatzfreiheitsstrafe kann grundsätzlich jederzeit durch die vollständige Zahlung der noch offenen Geldstrafe abgewendet werden – auch wenn die Haft bereits begonnen hat. Mit Zahlung endet die Haft sofort.
 - Ratenzahlung: Es ist oft möglich, eine Ratenzahlung mit der Vollstreckungsbehörde (z. B. Staatsanwaltschaft) zu vereinbaren. Solange die Raten gezahlt werden, wird die Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel ausgesetzt.
 - Teilzahlung: Wird ein Teil der Geldstrafe gezahlt, verkürzt sich die noch zu verbüßende Haftzeit entsprechend. Ein Tag Haft entspricht dabei einem bestimmten Geldbetrag (wird im Urteil festgelegt).
 
Wichtige Hinweise
- Kontakt zur Behörde: Im Falle einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe sollte man sich schnellstmöglich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Gerichtskasse in Verbindung setzen.
 - Soziale Hilfe: Es gibt Hilfsorganisationen, die Beratung oder finanzielle Unterstützung anbieten, um die Geldstrafe zu begleichen.
 
Fazit: Ja, Sie können eine Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der offenen Geldstrafe abwenden oder sie beenden, sofern die Zahlung rechtzeitig erfolgt.