In der Regel gilt, dass eine Note von 5 in der IHK-Prüfung als Nichtbestehen betrachtet wird. Die meisten IHK-Prüfungen sind so gestaltet, dass die Mindestpunktzahl für das Bestehen bei 50% liegt. Eine Note von 5 entspricht häufig einer Bewertung, die unterhalb dieser Grenze liegt, was bedeutet, dass die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.
Allerdings gibt es Ausnahmen und spezielle Regelungen, die je nach Ausbildungsberuf oder Prüfung variieren können. In manchen Fällen kann eine einzelne Prüfungskomponente wiederholt werden, und es besteht die Möglichkeit, durch eine Wiederholungsprüfung den Abschluss doch noch zu erlangen. Zudem ist es wichtig, die Prüfungsordnung der jeweiligen Kammer zu beachten, da hier spezifische Bestimmungen festgelegt sind.
Falls Sie eine Note von 5 erhalten haben, sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer IHK oder bei Ihrem Ausbilder erkundigen, um die nächsten Schritte zu klären. Oft ist eine Wiederholung der Prüfung notwendig, um den Abschluss zu sichern.