Wann darf man nicht im Gartenarbeiten?
Wann Gartenarbeiten verboten sind
Es gibt bestimmte Zeiten und Regelungen, in denen Gartenarbeiten – insbesondere solche mit Lärm – eingeschränkt oder verboten sind.
Lärmschutzregelungen
- Ruhezeiten: In den meisten Gemeinden gilt eine Mittagsruhe (oft zwischen 13 und 15 Uhr) sowie eine Nachtruhe (meist von 22 bis 6/7 Uhr). In dieser Zeit sind laute Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder das Arbeiten mit motorbetriebenen Geräten nicht erlaubt.
- Sonn- und Feiertage: An diesen Tagen sind lärmintensive Gartenarbeiten in der Regel ganztägig untersagt.
Gerätespezifische Vorschriften
Für bestimmte Geräte (z. B. Laubbläser, Motorsägen, Freischneider) gelten oft noch strengere Zeiten, wann diese benutzt werden dürfen. Die genauen Zeiten können je nach Bundesland und Kommune variieren, üblicherweise sind diese Arbeiten werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt.
Naturschutzregelungen
- Vogelschutz: Zwischen dem 1. März und 30. September ist das radikale Schneiden oder Entfernen von Hecken, Sträuchern und Bäumen gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz verboten, um brütende Vögel zu schützen.
Empfehlung
Informiere dich immer bei deiner Stadt oder Gemeinde über die geltenden Vorschriften, da diese lokal unterschiedlich sein können.