Das deutsche Strafrecht gilt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen deutsches Strafrecht auch im Ausland Anwendung finden kann:
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die auf deutschem Staatsgebiet begangen werden, unabhängig vom Nationalität des Täters oder Opfers.
Es gilt für deutsche Staatsbürger, die im Ausland Straftaten begehen, wenn diese Straftaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. bei Straftaten, die auch nach deutschem Recht strafbar sind und bei denen das deutsche Recht besondere Schutzinteressen verfolgt.
Für bestimmte schwere Straftaten wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Terrorismus kann deutsches Recht auch im Ausland Anwendung finden, wenn Deutschland die Zuständigkeit aufgrund internationaler Übereinkommen oder besonderer gesetzlicher Regelungen beansprucht.
In Fällen, in denen eine Person im Ausland eine Straftat begeht, kann Deutschland durch internationale Rechtshilfeabkommen oder Auslieferungsabkommen Einfluss nehmen, wobei das anwendbare Recht des jeweiligen Landes maßgeblich ist.
Zusammenfassend gilt deutsches Strafrecht im Ausland hauptsächlich bei Verstößen deutscher Staatsbürger, bei Straftaten auf deutschem Gebiet oder bei bestimmten internationalen Fällen, die besondere Zuständigkeiten rechtfertigen.