Wann ist die öffentliche Ordnung gestört?
				  
				  Störung der öffentlichen Ordnung
Die öffentliche Ordnung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Polizei- und Ordnungsrecht. Sie umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden gesellschaftlichen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben betrachtet wird.
Wann liegt eine Störung vor?
- Eine Störung der öffentlichen Ordnung liegt vor, wenn durch ein Verhalten eine Gefahr besteht, dass diese ungeschriebenen Regeln verletzt werden und dadurch das friedliche Zusammenleben der Allgemeinheit oder wesentliche Teile davon gefährdet ist.
 - Beispielhafte Fälle sind etwa das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole, massive Belästigungen in der Öffentlichkeit oder grob ungehöriges Verhalten, das geeignet ist, das Gemeinschaftsleben erheblich zu beeinträchtigen.
 - Die Beurteilung, ob eine Störung vorliegt, hängt stark vom Einzelfall und den aktuellen gesellschaftlichen Wertvorstellungen ab.
 
Abgrenzung zur öffentlichen Sicherheit
Die öffentliche Ordnung ist von der öffentlichen Sicherheit zu unterscheiden. Letztere umfasst die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung, der individuellen Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum) und der staatlichen Einrichtungen.