Ein Raum gilt als Arbeitsplatz, wenn er hauptsächlich für die Ausführung von beruflichen Tätigkeiten genutzt wird. Dabei spielt die Nutzung des Raumes eine entscheidende Rolle. Ein Raum wird als Arbeitsplatz betrachtet, wenn:
In rechtlicher Hinsicht, beispielsweise im Steuerrecht oder bei der Unfallversicherung, wird ein Raum als Arbeitsplatz anerkannt, wenn die Arbeit im Mittelpunkt steht und der Raum die notwendige Infrastruktur für die Tätigkeit bietet. Für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist es beispielsweise erforderlich, dass kein anderer Arbeitsplatz außerhalb des Hauses zur Verfügung steht und der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.