Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit liegt vor, wenn eine Situation oder ein Ereignis besteht, das die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die Freiheit, die Gesundheit oder das Eigentum vieler Menschen ernsthaft bedroht oder beeinträchtigt. Dabei kann es sich um akute Gefahren, wie beispielsweise Naturkatastrophen, schwere Unfälle, terroristische Anschläge oder schwere Straftaten handeln, aber auch um längerfristige Bedrohungen, die das gesellschaftliche Zusammenleben gefährden.
In Deutschland ist die Feststellung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Rahmen der Gefahrenabwehr durch staatliche Behörden geregelt. Es wird geprüft, ob durch eine konkrete Situation eine solche Gefahr besteht, um dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.