Während einer dualen Ausbildung in Deutschland gibt es verschiedene Prüfungen, die sicherstellen, dass Auszubildende über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Diese Prüfungen sind gesetzlich geregelt, meist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
In vielen Ausbildungsberufen findet etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Sie dient der Feststellung des aktuellen Kenntnisstands und bereitet auf die Abschlussprüfung vor. Das Ergebnis fließt meist nicht in die Endnote ein, ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Am Ende der Ausbildung legen die Auszubildenden die Abschlussprüfung ab (z.B. Gesellenprüfung, Facharbeiterprüfung). Diese besteht häufig aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In manchen Berufen muss zusätzlich eine mündliche Prüfung (z.B. Präsentation, Fachgespräch) abgelegt werden. Die Abschlussprüfung entscheidet darüber, ob der Auszubildende den Beruf erfolgreich gelernt hat und den Abschluss erhält.
Fachwissen, berufsspezifische Grundlagen, Wirtschaftskunde und ggf. Allgemeinbildung.
Vorführung berufstypischer Tätigkeiten, Anfertigung von Arbeitsproben oder das Bearbeiten von praxisnahen Aufgaben.
Präsentation einer Aufgabe, Fachgespräch oder Kundenberatung.