Was gehört zur Strafverfolgung?
				  
				  Elemente der Strafverfolgung
Die Strafverfolgung umfasst alle Maßnahmen und Verfahren, die darauf abzielen, Straftaten aufzuklären, die Täter zu ermitteln und diese gegebenenfalls vor Gericht zu bringen. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Strafprozessrechts.
Wichtige Bestandteile der Strafverfolgung
- Ermittlungen: Die Polizei und die Staatsanwaltschaft führen Ermittlungen durch, um Verdachtsmomente zu prüfen und Beweise zu sichern. Dazu gehören beispielsweise die Vernehmung von Zeugen, Tatortsicherung, Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
 - Strafanzeige und Strafantrag: Die Strafverfolgung beginnt meist mit einer Strafanzeige oder einem Strafantrag von Privatpersonen oder Behörden.
 - Anklageerhebung: Wenn genügend Beweise vorliegen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim zuständigen Gericht.
 - Hauptverfahren: Das Gericht prüft den Sachverhalt und entscheidet über Schuld und Strafe.
 - Vollstreckung: Nach einem rechtskräftigen Urteil wird die verhängte Strafe vollstreckt, zum Beispiel durch Freiheitsentzug oder Geldstrafe.
 
Beteiligte Institutionen
- Polizei: Führt die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch.
 - Staatsanwaltschaft: Leitet das Ermittlungsverfahren und erhebt Anklage.
 - Gerichte: Entscheiden über die Schuldfrage und die Strafe.
 
Zur Strafverfolgung gehören somit alle Schritte von der Ermittlung einer Straftat bis zur Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung.