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Was gehört zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung?

Was gehört zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung?

Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Definition und Bestandteile

Der Begriff öffentliche Sicherheit und Ordnung ist zentral im deutschen Polizei- und Ordnungsrecht. Er gliedert sich in zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verbundene Bereiche:

Öffentliche Sicherheit

Zur öffentlichen Sicherheit gehören alle Rechtsgüter, deren Schutz die Allgemeinheit betrifft. Sie umfasst insbesondere:

Öffentliche Ordnung

Die öffentliche Ordnung bezeichnet die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden Anschauungen ein geordnetes, gedeihliches Zusammenleben innerhalb eines bestimmten Gebiets gewährleistet.

Praktische Beispiele

  1. Schutz vor Straftaten (z. B. Diebstahl, Körperverletzung)
  2. Brandschutz und Unfallverhütung
  3. Lärmbekämpfung und Umweltschutz
  4. Bekämpfung von Seuchen
  5. Verhinderung von Versammlungen, die die öffentliche Ordnung stören könnten

Zusammengefasst: Öffentliche Sicherheit schützt die staatliche Ordnung, die Rechtsordnung und individuelle Rechtsgüter. Die öffentliche Ordnung sorgt für ein friedliches Miteinander nach den gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Beides sind Aufgaben von Polizei und Ordnungsbehörden.

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