Was gilt als öffentliche Verwaltung?
				  
				  Öffentliche Verwaltung – Definition und Aufgaben
Die öffentliche Verwaltung ist ein zentraler Bestandteil des Staates und seiner Gliederungen. Sie umfasst sämtliche Behörden, Ämter und Organisationen, die Aufgaben der Staatsführung außerhalb der Gesetzgebung (Legislative) und der Rechtsprechung (Judikative) wahrnehmen.
Was zählt zur öffentlichen Verwaltung?
- Staatliche Behörden: Ministerien, Landesämter, Bezirksregierungen, Kommunalverwaltungen (Stadt-/Gemeindeämter)
 - Selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts: Industrie- und Handelskammern, Universitäten, gesetzliche Krankenkassen
 - Weitere öffentliche Einrichtungen: Polizei, Schulen, Finanzämter, Sozialämter, Agenturen für Arbeit
 
Typische Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
- Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen
 - Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger (z. B. Meldewesen, Sozialleistungen)
 - Verwaltung öffentlicher Gelder und Ressourcen
 - Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten
 - Überwachung und Kontrolle (z. B. Bauaufsicht, Lebensmittelkontrolle)
 
Die öffentliche Verwaltung handelt im Auftrag des Staates oder der Kommunen und ist an Recht und Gesetz gebunden. Sie dient dem Gemeinwohl und soll effizient, neutral und unparteiisch arbeiten.