Was ist der Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit?
				  
				  Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit
Die Begriffe Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit werden im alltäglichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Tatsächlich gibt es aber feine Unterschiede, die vor allem juristisch von Bedeutung sind.
Staatsangehörigkeit
- Die Staatsangehörigkeit ist ein rechtlicher Status, der die Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat beschreibt.
 - Sie ist ein völkerrechtliches Verhältnis zwischen einer Person und einem Staat.
 - Mit der Staatsangehörigkeit sind Rechte (z. B. Wahlrecht) und Pflichten (z. B. Steuerpflicht) verbunden.
 
Staatsbürgerschaft
- Der Begriff Staatsbürgerschaft betont eher die Bürgerrechte, die aus der Staatsangehörigkeit erwachsen.
 - Im deutschen Recht kommt der Begriff kaum vor, sondern wird meist durch "Staatsangehörigkeit" ersetzt.
 - In anderen Ländern – etwa in den USA (citizenship) – ist mit "Bürgerschaft" oft das volle Paket politischer Rechte gemeint.
 
Zusammenfassung
- Im deutschen Recht gibt es praktisch keinen Unterschied: Beide Begriffe meinen die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat.
 - International und historisch kann die "Staatsbürgerschaft" zusätzlich die Ausübung bestimmter Bürgerrechte bedeuten.
 
Fazit: Für den deutschen Sprachraum sind Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft meist gleichbedeutend, mit einem kleinen Unterschied im Fokus: Staatsangehörigkeit betont die rechtliche Zugehörigkeit, Staatsbürgerschaft stärker die daraus resultierenden Bürgerrechte.