Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist ein juristischer Begriff, der besonders im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und der Zulassung von Rechtsmitteln (z.B. Revision oder Berufung) eine wichtige Rolle spielt.
Eine solche Rechtsfrage liegt vor, wenn eine bestimmte rechtliche Fragestellung über den Einzelfall hinaus Bedeutung besitzt. Das heißt, sie muss für eine Vielzahl von vergleichbaren Fällen relevant sein oder eine grundsätzliche Klärung für die Auslegung, Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts erfordern.
Die Annahme einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist häufig Voraussetzung dafür, dass ein Gericht ein Rechtsmittel überhaupt zulässt. So kann zum Beispiel eine Revision zum Bundesgerichtshof nur dann zugelassen werden, wenn eine solche grundsätzliche Bedeutung vorliegt (§ 543 Abs. 2 ZPO).
Wenn es zu einem neuen Gesetz noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt und Gerichte unterschiedlich urteilen, kann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegen, etwa: "Wie ist der Begriff 'Wohnraum' im neuen Mietrecht auszulegen?"