Was sind meine Rechte als Bürger?
				  
				  Grundrechte und Bürgerrechte in Deutschland
Als Bürger in Deutschland stehen Ihnen zahlreiche Rechte zu, die im Grundgesetz verankert sind und den Schutz der Freiheit, Gleichheit und Würde jeder Person garantieren. Hier sind die wichtigsten Rechte zusammengefasst:
Grundrechte
- Menschenwürde: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 GG).
 - Allgemeine Handlungsfreiheit: Jeder darf tun und lassen, was nicht verboten ist (Art. 2 GG).
 - Gleichheitsgrundsatz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 GG).
 - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: Schutz vor Gewalt und Willkür (Art. 2 GG).
 - Meinungsfreiheit: Das Recht, seine Meinung frei zu äußern (Art. 5 GG).
 - Versammlungsfreiheit: Das Recht, sich friedlich zu versammeln (Art. 8 GG).
 - Vereinigungsfreiheit: Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen (Art. 9 GG).
 - Brief- und Postgeheimnis: Schutz der privaten Kommunikation (Art. 10 GG).
 - Freizügigkeit: Freiheit, sich innerhalb Deutschlands frei zu bewegen (Art. 11 GG).
 - Berufsfreiheit: Freiheit der Berufswahl und -ausübung (Art. 12 GG).
 - Unverletzlichkeit der Wohnung: Schutz vor willkürlichen Durchsuchungen (Art. 13 GG).
 
Bürgerrechte
- Wahlrecht: Das Recht, an Wahlen teilzunehmen und gewählt zu werden (ab 18 Jahren).
 - Petitionsrecht: Das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden und Parlamente zu wenden (Art. 17 GG).
 - Staatsangehörigkeitsrecht: Rechte und Pflichten aus der deutschen Staatsbürgerschaft.
 
Weitere Rechte
- Recht auf rechtliches Gehör: Vor Gericht hat jeder Anspruch darauf, gehört zu werden.
 - Soziale Rechte: Anspruch auf soziale Sicherheit, Bildung und Unterstützung in Notlagen.
 
Hinweis: Diese Rechte können im Einzelfall durch Gesetze eingeschränkt werden, müssen aber immer dem Grundgesetz entsprechen und dürfen den Wesensgehalt der Grundrechte nicht antasten.