Was versteht man unter dem Recht?
				  
				  Begriff des Rechts
Recht bezeichnet das System von Regeln und Normen, das das Zusammenleben der Menschen in einer Gesellschaft ordnet. Es legt fest, welche Verhaltensweisen erlaubt, geboten oder verboten sind und regelt die Beziehungen zwischen Einzelnen sowie zwischen Bürgern und dem Staat.
Funktionen des Rechts
- Ordnungsfunktion: Recht sorgt für eine geordnete Gesellschaft und verhindert Willkür.
 - Schutzfunktion: Recht schützt Individuen und ihre Rechte vor Übergriffen durch andere.
 - Friedensfunktion: Recht hilft, Konflikte zu vermeiden oder auf friedliche Weise zu lösen.
 - Gerechtigkeitsfunktion: Recht strebt an, Gerechtigkeit zwischen den Mitgliedern der Gesellschaft herzustellen.
 
Arten des Rechts
- Öffentliches Recht: Regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürger (z. B. Verfassungsrecht, Strafrecht).
 - Privatrecht (Zivilrecht): Betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (z. B. Vertragsrecht, Familienrecht).
 
Das Recht unterscheidet sich von anderen sozialen Normen (wie Sitte oder Moral) vor allem dadurch, dass es vom Staat mit Zwang durchgesetzt werden kann.