Ein Arbeitsplatz ist ein räumlich bestimmter Ort, an dem eine Person regelmäßig berufliche Tätigkeiten verrichtet. Er umfasst alle Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind, einschließlich der dazugehörigen Arbeitsmittel und -umgebung.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 2 Abs. 4 ArbSchG) ist ein Arbeitsplatz jeder Ort, an dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig werden. Auch Telearbeitsplätze (z. B. Homeoffice) und mobile Arbeitsplätze (z. B. Außendienst) werden als Arbeitsplätze betrachtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jeder Ort, an dem berufliche Tätigkeiten regelmäßig ausgeführt werden, als Arbeitsplatz gilt.