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Was zählt als Arbeitsplatz?

Was zählt als Arbeitsplatz?

Definition des Arbeitsplatzes

Ein Arbeitsplatz ist ein räumlich bestimmter Ort, an dem eine Person regelmäßig berufliche Tätigkeiten verrichtet. Er umfasst alle Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind, einschließlich der dazugehörigen Arbeitsmittel und -umgebung.

Typische Merkmale eines Arbeitsplatzes

Rechtliche Einordnung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 2 Abs. 4 ArbSchG) ist ein Arbeitsplatz jeder Ort, an dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig werden. Auch Telearbeitsplätze (z. B. Homeoffice) und mobile Arbeitsplätze (z. B. Außendienst) werden als Arbeitsplätze betrachtet.

Beispiele

  1. Schreibtisch im Büro
  2. Montageplatz in einer Fabrik
  3. Kasse im Supermarkt
  4. Fahrerkabine eines Lkw
  5. Homeoffice mit fest eingerichteter Arbeitsfläche

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jeder Ort, an dem berufliche Tätigkeiten regelmäßig ausgeführt werden, als Arbeitsplatz gilt.

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