Welche Arten der öffentlichen Verwaltung gibt es?
				  
				  Arten der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung umfasst sämtliche Behörden und Institutionen, die Aufgaben im Rahmen der Exekutive wahrnehmen. Sie ist vielfältig organisiert und lässt sich nach unterschiedlichen Kriterien unterscheiden.
1. Nach Funktion und Aufgabenbereich
- Allgemeine Verwaltung: Zuständig für Querschnittsaufgaben wie Personal, Finanzen, Organisation (z.B. Innenministerium, Gemeindeverwaltung).
 - Fachverwaltung: Bearbeitet spezielle Aufgabenbereiche wie Bildung, Gesundheit, Umwelt, Polizei, Bauwesen usw. (z.B. Schulamt, Gesundheitsamt).
 
2. Nach Gebietskörperschaft
- Bundesverwaltung: Verwaltung auf Bundesebene (z.B. Bundesministerien, Bundesämter).
 - Landesverwaltung: Verwaltung auf Landesebene (z.B. Landesministerien, Landesämter).
 - Kommunalverwaltung: Verwaltung auf Gemeinde-, Stadt- oder Kreisebene (z.B. Rathaus, Landratsamt).
 
3. Nach Organisationsform
- Unmittelbare Staatsverwaltung: Behörden, die direkt dem Staat (Bund, Land, Kommune) zugeordnet sind.
 - Mittelbare Staatsverwaltung: Eigenständige Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die staatliche Aufgaben wahrnehmen (z.B. IHK, Universitäten, Rundfunkanstalten).
 
4. Nach Art der Aufgabenwahrnehmung
- Hoheitliche Verwaltung (Eingriffs- und Leistungsverwaltung): Staatliche Aufgaben mit Befugnissen, in die Rechte von Bürgern einzugreifen (z.B. Polizei, Bauaufsicht) oder Leistungen zu erbringen (z.B. Sozialamt).
 - Fiskalverwaltung: Wirtschaftliche Betätigung des Staates wie Steuererhebung, Betrieb öffentlicher Unternehmen.
 
Diese Einteilung verdeutlicht die Komplexität und Vielschichtigkeit der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.