Straftaten werden in verschiedenen Kategorien eingeteilt, die sich nach ihrer Schwere, ihrem Tatbestand und den rechtlichen Folgen unterscheiden. Die wichtigsten Arten sind:
Hierbei handelt es sich um schwerwiegende Straftaten, die in der Regel mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr oder mehr geahndet werden. Beispiele sind Mord, Raub, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.
Vergehen sind weniger schwere Straftaten, die meist mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden. Beispiele sind Diebstahl, Hausfriedensbruch und kleinere Körperverletzungen.
Diese sind keine Straftaten im eigentlichen Sinne, sondern Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen, die mit Bußgeldern oder anderen geringfügigen Maßnahmen geahndet werden. Ein Beispiel ist das Parken im Halteverbot.
Hierzu gehören bestimmte spezielle Tatbestände wie Terrorismus, Wirtschaftsstraftaten oder Umweltstraftaten, die oft besondere rechtliche Regelungen haben.
Insgesamt lassen sich Straftaten also nach ihrer Schwere, Art und den jeweiligen rechtlichen Konsequenzen unterscheiden.