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Welche Gebäude sind einmessungspflichtig in NRW?

Welche Gebäude sind einmessungspflichtig in NRW?

Einmessungspflichtige Gebäude in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind bestimmte Gebäude und bauliche Anlagen im Rahmen der Vermessungspflicht einmessungspflichtig. Die Einmessung ist grundsätzlich erforderlich, um die genaue Lage und Abmessung von Gebäuden für Kataster- und Vermessungszwecke festzustellen, insbesondere bei Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen bestehender Gebäude.

Gebäude, die einmessungspflichtig sind

Ausnahmen

Gebäude, die kleiner als 10 m2 Grundfläche sind, sowie bestimmte land- und forstwirtschaftliche Gebäude, sind in der Regel nicht einmessungspflichtig. Für genaue Details und spezielle Fälle empfiehlt es sich, die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben oder die Vermessungsämter direkt zu konsultieren.

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