Viele Länder weltweit folgen dem Prinzip des Geburtsortes, auch bekannt als "Jus soli", bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft. Diese Länder gewähren die Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder, die auf ihrem Territorium geboren werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.
Einige Länder kombinieren das Jus soli mit anderen Prinzipien, beispielsweise dem "Jus sanguinis" (Abstammungsprinzip), oder setzen bestimmte Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft bei Geburt durch.
Zusätzlich haben manche Länder spezielle Regelungen für Kinder von Ausländern, die in ihrem Gebiet geboren werden, beispielsweise durch längere Aufenthaltszeiten oder besondere rechtliche Bedingungen.