Welche sind die Bürgerrechte?
				  
				  Bürgerrechte in Deutschland
Bürgerrechte sind spezielle Rechte, die ausschließlich deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten sind. Sie sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
Wichtige Bürgerrechte im Überblick
- Freizügigkeit (Art. 11 GG): Das Recht, sich überall im Bundesgebiet aufzuhalten und Wohnsitz zu nehmen.
 - Berufsfreiheit (Art. 12 GG): Das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
 - Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG): Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln (für Deutsche ohne Einschränkung, für Ausländer mit Einschränkungen).
 - Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG): Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen.
 - Wahlrecht (Art. 38 GG): Das Recht, an den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilzunehmen und gewählt zu werden.
 - Petitionsrecht (Art. 17 GG): Das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.
 - Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 GG): Das Recht, Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erhalten.
 
Unterschied zu Menschenrechten
Bürgerrechte stehen nur deutschen Staatsangehörigen zu. Menschenrechte (Grundrechte wie Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz) gelten hingegen für alle Menschen, unabhängig von Nationalität.