Wer bestimmt die öffentliche Ordnung mit?
				  
				  Bestimmung der öffentlichen Ordnung
Die öffentliche Ordnung ist ein zentraler Begriff im deutschen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht und Polizeirecht. Sie umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung als unerlässliche Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben innerhalb einer Gesellschaft angesehen wird.
Beteiligte an der Bestimmung der öffentlichen Ordnung
- Gesetzgeber: Der Gesetzgeber (Bundestag, Landtage) legt durch Gesetze und Verordnungen grundlegende Regeln fest, die das öffentliche Leben ordnen und damit die öffentliche Ordnung gestalten.
 - Verwaltungsbehörden: Behörden wie Polizei, Ordnungsämter und andere Verwaltungsbehörden setzen die Vorgaben des Gesetzgebers um und treffen Einzelfallentscheidungen. Sie interpretieren und wenden den Begriff der öffentlichen Ordnung im Rahmen ihrer Aufgaben an.
 - Gerichte: Gerichte entscheiden im Streitfall, wie der Begriff der öffentlichen Ordnung auszulegen ist. Ihre Urteile und Beschlüsse prägen die Interpretation und Anwendung des Begriffs maßgeblich.
 - Gesellschaftliche Normen: Auch ungeschriebene gesellschaftliche Werte und Moralvorstellungen beeinflussen, was als öffentliche Ordnung angesehen wird. Diese Normen wandeln sich im Laufe der Zeit und werden von den o.g. Institutionen berücksichtigt.
 
Zusammenfassung
Die Bestimmung der öffentlichen Ordnung ist ein Zusammenspiel von Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Es handelt sich also um einen dynamischen Prozess, der sich ständig weiterentwickelt.