Wie läuft eine Strafverfolgung ab?
				  
				  Ablauf einer Strafverfolgung in Deutschland
Die Strafverfolgung in Deutschland folgt einem festgelegten Prozess, der darauf abzielt, Straftaten aufzuklären und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Der Ablauf gliedert sich in mehrere Phasen:
1. Anfangsverdacht und Ermittlungsverfahren
  - Anfangsverdacht: Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer möglichen Straftat Kenntnis erlangen (z.B. durch Anzeige, eigene Beobachtungen oder Hinweise), prüfen sie, ob ein Anfangsverdacht besteht.
 
  - Ermittlungsverfahren: Liegt ein Anfangsverdacht vor, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Die Polizei führt unter Leitung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen durch (z.B. Zeugenbefragungen, Beweissicherung).
 
2. Abschluss des Ermittlungsverfahrens
  - Einstellung des Verfahrens: Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.
 
  - Anklageerhebung: Erhärtet sich der Verdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim zuständigen Gericht.
 
3. Zwischenverfahren
  - Das Gericht prüft, ob die Anklage ausreichend begründet ist und entscheidet, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.
 
4. Hauptverfahren
  - In der Hauptverhandlung vor Gericht werden Zeugen und Sachverständige gehört, Beweise geprüft und der Sachverhalt aufgeklärt.
 
  - Am Ende steht das Urteil: Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens.
 
5. Rechtsmittel
  - Gegen das Urteil können Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt werden.
 
Während des gesamten Prozesses gelten die Rechte des Beschuldigten, wie z.B. das Recht auf einen Anwalt und das Recht auf Aussageverweigerung.