Die zumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz variiert je nach individuellen Umständen, gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen. Grundsätzlich gilt, dass die Entfernung, die ein Arbeitnehmer täglich zurücklegen soll, zumutbar sein muss, ohne dass es zu unzumutbaren Belastungen kommt. In Deutschland gibt es keine festgelegte Kilometerzahl, sondern vielmehr eine Bewertung anhand der Dauer und Belastung der Fahrzeit.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Arbeitsrecht betonen, dass die Entfernung zum Arbeitsplatz grundsätzlich zumutbar sein sollte. Bei längeren Anfahrtswegen kann jedoch eine Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was die finanzielle Belastung teilweise ausgleicht.
In der Regel gelten Wege bis zu 30 Minuten Fahrzeit als zumutbar. Längerer Arbeitsweg kann akzeptabel sein, wenn er regelmäßig und ohne erhebliche Belastung erfolgt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten im Rahmen einer zumutbaren Grenze bleiben, um eine faire Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.