In Deutschland dürfen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm grundsätzlich ohne besonderen Führerschein oder Registrierung geflogen werden, allerdings gibt es bestimmte Regeln und Einschränkungen, die beachtet werden müssen, um die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten.
Auch wenn die Drohne weniger als 250 g wiegt, gelten die Datenschutzbestimmungen. Das bedeutet, dass das Aufzeichnen von Personen oder Privatgrundstücken ohne Zustimmung unzulässig ist.
Es ist ratsam, die örtlichen Flugverbotszonen und spezielle Regelungen, z.B. im Naturschutzgebiet, zu prüfen, bevor man fliegt.
Mit einer Drohne unter 250 g darf man in der Regel in der freien Natur oder auf privaten Grundstücken fliegen, solange keine besonderen Verbote bestehen und die Sicherheitsregeln eingehalten werden.